Präventionsbericht der GKV
Der jährliche Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenversicherung enthält unter anderem Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Ausgewählte Ergebnisse
- 2024 konnten die Krankenkassen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung 2.064.293 Beschäftigte in 28.142 Betrieben erreichen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Betriebe und die der erreichten Beschäftigten gesunken (2023: 2.187.858 Beschäftigte in 29.668 Betrieben).
- Mit 27 % wurden auch im Berichtsjahr 2024 die meisten Betriebe im Bereich „weitere Dienstleistungen“ erreicht. Hierzu zählen u. a. freiberufliche, wissenschaftliche, technische und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen. Darauf folgen das verarbeitende Gewerbe mit 25 % und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 18 %.
- Im Berichtsjahr 2024 wurden am häufigsten kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten erreicht (ca. 60 %). Mit jeweils 20 % waren darunter Betriebe mit zehn bis 49 bzw. 100 bis 249 Beschäftigten vertreten, gefolgt von Betrieben mit 50 bis 99 Beschäftigten (18 %). Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten waren deutlich seltener in BGF-Aktivitäten einbezogen (4 %). Großunternehmen mit über 250 Beschäftigten waren insgesamt mit 40 % vertreten.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: November 2025
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2026
Methodische Hinweise: Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstellt gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband den jährlichen Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Betriebe beim Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitskontext – zusammen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden. Die gesetzlichen Grundlagen für das Engagement der Krankenkassen in der BGF sind in § 20b SGB V niedergelegt.