Integrationsämter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) veröffentlicht einmal jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten.

Ausgewählte Ergebnisse 2020

  • Das bundesweite Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe belief sich in 2020 auf fast 697 Millionen Euro. Bei den Integrationsämtern verbleiben 80 Prozent.
  • Die Ausgaben der Integrationsämter betrugen 2020 rund 583 Millionen Euro (2019: 586 Mio Euro).
  • Arbeitgeber wurden 2020 mit 212 Millionen Euro bei der Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in 51.700 Einzelfällen unterstützt.
  • 945 bundesweite Inklusionsbetriebe erhielten rund 118 Millionen Euro.
  • 9.400 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben haben Leistungen der Begleitenden Hilfe ( z. B. für Mobilität, Arbeitshilfen, Wohnraum, Qualifizierung, Arbeitsassistenz) in Höhe von 56 Millionen Euro erhalten.
  • Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integrationsämtern. Im Jahr 2020 sind bundesweit 42 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Arbeitsmarktprogramme geflossen.
  • 213  Integrationsfachdienste haben 60.000 Personen mit 100 Millionen Euro unterstützt (Begleitung Übergang Schule/WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt, Betreuung im Betrieb). Fast 67 Prozent der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.
  • Die Zahl der Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen ist 2020 gegenüber dem Vorjahr von 22.436 auf 24.212 Anträge gestiegen. Zwar ist das eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, aber die Kündigungswelle, die im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen der Pandemie befürchtet worden war, ist ausgeblieben.

Methodik

Veröffentlicht: Februar 2022
Datenstand: 2020
Nächste Veröffentlichung: 2022/23
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) veröffentlicht einmal jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten.

Die Integrationsämter sind zuständig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe und für Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam.

Unterbereiche