Inklusionsämter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V. veröffentlicht einmal jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten.
Ausgewählte Ergebnisse 2024
- Das bundesweite Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe belief sich in 2024 auf fast 893 Millionen Euro. 18 % des Aufkommens wurden an den Ausgleichsfonds des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) abgeführt, 82 % verblieben bei den Inklusions- und Integrationsämtern (733 Millionen Euro).
- Die Ausgaben der Inklusions- und Integrationsämter betrugen 2024 rund 755 Millionen Euro (2023: 652 Mio Euro bzw. + 16 %).
- Arbeitgeber wurden 2024 mit 236 Millionen Euro bei der Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in 43.000 Einzelfällen unterstützt.
- 1.037 bundesweite Inklusionsbetriebe erhielten rund 146 Millionen Euro.
- 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben haben Leistungen der Begleitenden Hilfe ( z. B. für Mobilität, Arbeitshilfen, Wohnraum, Qualifizierung, Arbeitsassistenz) in Höhe von 86 Millionen Euro erhalten.
- Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integration- und Inklusionsämtern. Im Jahr 2024 sind bundesweit 67 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Arbeitsmarktprogramme geflossen.
- 197 Integrationsfachdienste haben 58.000 Personen unterstützt (Begleitung Übergang Schule/WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt, Betreuung im Betrieb). Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste beliefen sich auf 138 Millionen Euro. 59 % der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.
- Die Zahl der Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr von 21.369 auf 24.477 Anträge gestiegen.
Methodik
Veröffentlicht: 2026
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2027
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung e. V. (BIH) veröffentlicht einmal jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten.
Die Inklusions- und Integrationsämter sind zuständig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe und für Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Inklusionsteam.