Eingliederungshilfe
Das statistische Bundesamt berichtet jährlich über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Ausgewählte Ergebnisse 2022 bzw. 2023
- Im Jahr 2022 erhielten knapp eine Millionen Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
- Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2 %. Im Berichtsjahr 2021 haben im Laufe des Jahres knapp 980.000 Menschen entsprechende Leistungen erhalten.
- Eine der häufigsten Hilfearten waren zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährte Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit knapp 284.000 Empfängerinnen und Empfängern.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhielten fast 99.000 Empfängerinnen und Empfänger.
- Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt auf knapp 25,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 9,4 %.
- Es wurden 5,7 Mrd. Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgegeben – davon 5,6 Mrd. Euro für Leistungen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen.
- Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung wurden 2,6 Mrd. Euro ausgegeben.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: August 2024
Datenstand: 2022/2023
Nächste Veröffentlichung: 2025
Methodische Hinweise: Zum 1.1.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen.