Eingliederungshilfe

Das statistische Bundesamt berichtet jährlich über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Ausgewählte Ergebnisse 2024

  • Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX brutto insgesamt auf knapp 29,5 Milliarden Euro. 
  • Es wurden 6 Mrd. Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgegeben – davon 5,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen.
  • 33 Mio. Euro wurden zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern, 63 Mio. Euro bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern ausgegeben.
  • Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung wurden 3 Mrd. Euro ausgegeben.

Methodik

Veröffentlicht: August 2025
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2026
Methodische Hinweise: Zum 1.1.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen.