Alle Kostenträger

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr eine trägerübergreifende Übersicht über die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe – unter anderem über die Leistungen zur beruflichen Teilhabe.

Die BAR veröffentlicht außerdem den jährlichen Teilhabeverfahrensbericht, der ebenfalls Daten über die berufliche Teilhabe enthält. s. u.

Diese Tabelle zeigt die Leistungen von fünf Leistungsträgern in den Jahren 2018 bis 2022 (Ausgaben in Mio. Euro)

Kostenträger Leistung 2018 2019 2020 2021 2022
Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.328 1.289 1.237 1.230 1.237
Unfallversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 173 167 165 159 141
Bundesagentur für Arbeit Pflichtleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2.310 2.384 2.446 2.474 2.471
Ermessensleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 113 111 108 106 102
Integrationsämter Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 567 471 488 450 467
Arbeitsmarktprogramme 49 50 42 42 52
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gesamt 5.161 5.339 5.061 5.111 5.221
davon Leistungen in anerkannten WfbM 5.118 5.288 5.022 5.064 5.165

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Februar 2024 (Reha-Info 1/2024)
Datenstand: 2022
Nächste Veröffentlichung: 2025
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr einen synoptischen Überblick zu den Ausgaben im Rehabilitations- und Teilhabegeschehen. Die BAR fördert und koordiniert die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ihre Mitglieder sind die Akteure der Rehabilitation, unter anderem die Kostenträger.

  • In 2022 wurden 2,95 Millionen Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Die meisten Anträge entfielen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Antragszahl gestiegen (2021: 2,83 Millionen Anträge).
  • Im Jahr 2022 wurde die zweiwöchige Frist bei 16,7 % aller Zuständigkeitsfeststellungen überschritten (2021: 12,94 %).
  • Im Durchschnitt betrug die Dauer zur Erstellung eines Gutachtens 12,3 Tage bei 294.456 Gutachten, die im Jahr 2022 beauftragt und für die Entscheidung über den Bedarf zugrunde gelegt wurden.
  • Die durchschnittliche Dauer zur Bearbeitung eines Antrags betrug 26,9 Tage (2021: 19,7 Tage).
  • In 83,8 % aller Entscheidungen erfolgte eine vollständige oder teilweise Bewilligung der beantragten Leistung(en). 
  • Es wurden 5.578 Persönliche Budgets beantragt und 4.714 Persönliche Budgets bewilligt.
  • Es wurden 81,6 % der gestellten Anträge auf Erstattung selbstbeschaffter Leistungen bewilligt.
  • Es wurden 53,0 % der Widersprüche und 28,5 % der Klagen zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden.
  • Es gab 149.213 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sechs Monate nach Ende der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Dezember 2023
Datenstand: 2022
Nächste Veröffentlichung: 2024
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jährlich den Teilhabeverfahrensbericht, der umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger gbt. 

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Der vorliegende Bericht umfasst die Datenmeldungen von 1.162 Trägern für das Berichtsjahr 2022. Das entspricht 91,7 Prozent aller berichtspflichtigen Träger, die bei der BAR für eine Datenübermittlung registriert sind.