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Alle Kostenträger

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr eine trägerübergreifende Übersicht über die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe – unter anderem über die Leistungen zur beruflichen Teilhabe.

Die BAR veröffentlicht außerdem den jährlichen Teilhabeverfahrensbericht, der ebenfalls Daten über die berufliche Teilhabe enthält.

Diese Tabelle zeigt die Leistungen von fünf Leistungsträgern in den Jahren 2020 bis 2024 (Ausgaben in Mio. Euro)

Kostenträger Leistung 2020 2021 2022 2023 2024
Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.237 1.230 1.237 1.204 1.253
Unfallversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 165 159 141 131 127
Bundesagentur für Arbeit Pflichtleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2.446 2.474 2.471 2.560 2.743
Ermessensleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 108 106 102 101 104
Integrationsämter Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 488 450 467 513 596
Arbeitsmarktprogramme 42 42 52 60 67
Eingliederungshilfe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gesamt 5.061 5.111 5.221 5.707 5.990
davon Leistungen in anerkannten WfbM 5.022 5.064 5.165 5.628 5.893

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Februar 2026 (Reha-Info 1/2026)
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2027
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr einen synoptischen Überblick zu den Ausgaben im Rehabilitations- und Teilhabegeschehen. Die BAR fördert und koordiniert die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ihre Mitglieder sind die Akteure der Rehabilitation, unter anderem die Kostenträger.

  • Anzahl: In 2024 wurden 3,2 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Die meisten Anträge entfielen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. 
  • LTA: Es wurden 430.118 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt – 333.136 bei der Rentenversicherung, 75.362 bei der Bundesagentur für Arbeit, 14.794 bei der Eingliederungshilfe und 6.107 bei der Unfallversicherung.
  • Weiterleitungen: Insgesamt wurden 7,4 % aller Anträge weitergeleitet, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger nicht zuständig war. 
  • Fristen: Im Jahr 2024 wurde die zweiwöchige Frist bei 15,3 % aller Zuständigkeitsfeststellungen überschritten, wobei die Anteile von 0 % bei der gesetzlichen Unfallversicherung bis hin zu 33,1 % bei der Eingliederungshilfe reichten.
  • Bearbeitungsdauer: 2024 betrug die Dauer vom Antragseingang beim leistenden Rehabilitationsträger bis zu dessen vollständiger oder teilweiser Bewilligung durchschnittlich 24,3 Tage. Die Dauer reichte von 10,7 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit bis hin zu 133,4 Tagen in der öffentlichen Jugendhilfe.
  • Bewilligungen: Die überwiegende Mehrheit aller Anträge (87 %) wurde vollständig oder teilweise bewilligt.
  • Persönliche Budgets: Es wurden insgesamt 5.238 (0,2 %) trägerspezifische Persönliche Budgets beantragt und 4.583 (0,1 %) bewilligt. Trägerübergreifene Persönliche Budgets wurden 402 beantragt und 294 bewilligt.
  • Widersprüche: 2024 wurden insgesamt 142.539 Widersprüche entschieden. Mit 51,9 % war über die Hälfte erfolgreich für die Leistungsberechtigten: Er reicht von 16,5 % bei der gesetzlichen Unfallversicherung bis hin zu 60 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Klagen: Insgesamt wurden 4.727 Klagen entschieden. Mit 25,6 % war über ein Viertel erfolgreich für die Leistungsberechtigten: Er reicht von 20,9 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung bis hin zu 46,2 % in der öffentlichen Jugendhilfe.
  • Integration in Arbeit: Von der Bundesagentur für Arbeit wurden 66.787, von der gesetzlichen Rentenversicherung 69.177 und von der gesetzlichen Unfallversicherung 4.836 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sechs Monate nach Ende der LTA-Maßnahme gemeldet.

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Dezember 2025
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2026
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jährlich den Teilhabeverfahrensbericht, der umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger gbt. 

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Der vorliegende Bericht umfasst die Datenmeldungen von 1.005 Trägern für das Berichtsjahr 2024. Das entspricht 91,4 % aller berichtspflichtigen Träger, die bei der BAR für eine Datenübermittlung registriert sind.