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Alle Kostenträger

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr eine trägerübergreifende Übersicht über die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe – unter anderem über die Leistungen zur beruflichen Teilhabe.

Die BAR veröffentlicht außerdem den jährlichen Teilhabeverfahrensbericht, der ebenfalls Daten über die berufliche Teilhabe enthält. s. u.

Diese Tabelle zeigt die Leistungen von fünf Leistungsträgern in den Jahren 2016 bis 2020 (Ausgaben in Mio. Euro)

Kostenträger Leistung 2017 2018 2019 2020 2021
Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.339 1.328 1.289 1.237 1.230
Unfallversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 182 173 167 165 159
Bundesagentur für Arbeit Pflichtleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2.273 2.310 2.384 2.446 2.474
Ermessensleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 112 113 111 108 106
Integrationsämter Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 429 567 471 488 450
Arbeitsmarktprogramme 52 49 50 42 42
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gesamt   5.161 5.339 5.061 5.111
davon Leistungen in anerkannten WfbM 4.838 5.118 5.288 5.022 5.064

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Februar 2023 (Reha-Info 1/2023)
Datenstand: 2021
Nächste Veröffentlichung: 2024
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr einen synoptischen Überblick zu den Ausgaben im Rehabilitations- und Teilhabegeschehen. Die BAR fördert und koordiniert die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ihre Mitglieder sind die Akteure der Rehabilitation, unter anderem die Kostenträger.

  • 2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe wurden in 2021 bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Die meisten Anträge entfielen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
  • Im Vergleich zum Jahr 2020 ist die Antragszahl nahezu konstant geblieben.
  • Bei 12,9 % der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten.
  • Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung lag bei 19,3 Tagen und hat sich im Jahresvergleich nicht merklich verändert (2020: 19,1 Tage).
  • Insgesamt werden 83,0 % aller beantragten Leistungen vollständig oder teilweise bewilligt.
  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können anstelle von Dienst- oder Sachleistungen in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden. Im Jahr 2021 wurden 4.891 Persönliche Budgets beantragt und 4.717 Persönliche Budgets bewilligt.
  • Im Berichtsjahr 2021 gab es 142.282 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sechs Monate nach Ende der LTA-Maßnahme.

Datenquelle

Methodik

Veröffentlicht: Dezember 2022
Datenstand: 2021
Nächste Veröffentlichung: 2023
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat im Dezember 2022 den vierten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Der Bericht gibt umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger. 

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 1.079 ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2021 an die BAR übermittelt. Im Anschluss hat die BAR die Daten unter Beteiligung der Rehabilitationsträger ausgewertet.