Alle Kostenträger
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr eine trägerübergreifende Übersicht über die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe – unter anderem über die Leistungen zur beruflichen Teilhabe.
Seit dem 31.12.2019 veröffentlicht die BAR außerdem den Teilhabeverfahrensbericht, der ebenfalls Daten über die berufliche Teilhabe enthält.
Diese Tabelle zeigt die Leistungen von fünf Leistungsträgern in den Jahren 2013 bis 2017 (Ausgaben in Mio. Euro)
Kostenträger | Leistung | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
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Rentenversicherung | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 1.246 | 1.296 | 1.331 | 1.339 | 1.328 |
Unfallversicherung | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 186 | 187 | 185 | 182 | 173 |
Bundesagentur für Arbeit | Pflichtleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 2.141 | 2.153 | 2.225 | 2.273 | 2.310 |
Ermessensleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 115 | 114 | 112 | 112 | 113 | |
Integrationsämter | Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | 384 | 400 | 412 | 429 | 567 |
Arbeitsmarktprogramme | 43 | 47 | 44 | 52 | 49 | |
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 32 | 26 | 28 | 35 | 43 |
Leistungen in anerkannten WfbM | 4.241 | 4.406 | 4.581 | 4.838 | 5.118 |
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: März 2020 (Reha-Info 1/2020)
Datenstand: 2018
Nächste Veröffentlichung: 2021
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht jedes Jahr einen synoptischen Überblick zu den Ausgaben im Rehabilitations- und Teilhabegeschehen. Die BAR fördert und koordiniert die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ihre Mitglieder sind die Akteure der Rehabilitation, unter anderem die Kostenträger.
- Im Jahr 2019 wurden insgesamt 3,2 Mio. Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestellt.
- Durchschnittlich 8,2 % der Anträge wurden an einen anderen Träger weitergeleitet. Die zweiwöchige Frist zur Zuständigkeitsfeststellung wurde bei 14,9 % überschritten.
- Es wurden 518.202 Gutachten beauftragt und für die Entscheidung über den Bedarf zugrunde gelegt. Im Durchschnitt betrug die Dauer zur Erstellung eines Gutachtens 18,2 Tage.
- In 80 % der Fälle erfolgte im Jahr 2019 eine vollständige oder teilweise Bewilligung der beantragten Leistung.
- Leistungen wurden durchschnittlich 41,5 Tage nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids erbracht oder angetreten.
- 2019 wurden 6.231 Persönliche Budgets beantragt und 5.699 Persönliche Budgets bewilligt. Trägerübergreifend wurden 110 Persönliche Budgets bewilligt.
- 52,2 Prozent der Widersprüche und 30,7 Prozent der Klagen wurden zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden.
- 2019 gab es 173.139 Beschäftigungen sechs Monate nach Ende der Maßnahme zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: Dezember 2020
Datenstand: 2019
Nächste Veröffentlichung: 2020
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat am 30.12.2020 den zweiten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Der Bericht gibt erstmalig umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger.
Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 991 ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben ihre Daten für das Berichtsjahr 2019 an die BAR übermittelt.