Nach Beobachtung der Fachkräfte der beruflichen Förderung junger Menschen (Jugendberufshilfe) haben sich die Träger der Jugendhilfe seit der Neuausrichtung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (
SGB II) im Jahre 2005 aus ihrer gesetzlichen Verantwortung für die "Jugendberufshilfe" zurückgezogen.
Die hier vorgelegte Expertise untersucht deswegen, ob und in welcher Weise rechtliche Regelungen im
SGB III,
SGB II und
SGB VIII (Mit-)Ursache hierfür sind und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe stärker in ihre Verantwortung für die berufliche Förderung junger Menschen einzubinden.
Nach einer Darstellung der Ausgaben für die berufliche Förderung junger Menschen in den einzelnen Rechtskreisen (
SGB III,
SGB II und
SGB VIII) werden anschließend systematisch die Leistungen der einzelnen Rechtskreise für die berufliche Förderung junger Menschen aufgezeigt und die Abgrenzungsprobleme beziehungsweise Schnittstellen zwischen diesen verschiedenen Rechtskreisen benannt.
Vor dem Hintergrund dieser Analyse wird untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um generell zu einer Verbesserung der beruflichen Förderung junger Menschen durch die gesetzlich zuständigen Akteur:innen zu kommen. Hierbei wird speziell der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Träger der Jugendhilfe wieder stärker in ihre gesetzliche Verantwortung für die "Jugendberufshilfe" einzubinden.
Als zentrale Elemente hierfür ermittelt die Studie die korrespondierende Verpflichtung zur besseren Kooperation der beteiligten Akteur:innen, die Stärkung beziehungsweise Schaffung materiell-rechtlicher Regelungen zum Vorrang von Ausbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen für junge Menschen sowie eine Präzisierung der Schnittstellenregelungen, insbesondere der des § 10 Absatz 3
SGB VIII.
[Aus: Vorwort des Herausgebers]