Nachteilsausgleich in der Berufsbildung: Schlüssel und Stellschraube für Inklusion und Qualifizierung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen die Umsetzung des Nachteilsausgleichs durch die zuständigen Stellen erfolgt, welche Fragen, Bedarfe und Herausforderungen sich hierbei für die verantwortlichen Personen stellen und wo Ansatzpunkte für Verbesserungen bestehen.

Ausgewählte Ergebnisse

  • Die Befragung der zuständigen Stellen erreichte eine Rücklaufquote von 47 %. Zudem besteht bei vielen Befragten mehrjährige Zuständigkeit, was Erfahrungswissen begünstigt. 
  • Für die meisten Befragten nimmt das Thema Nachteilsausgleich mehr als 10 % der Arbeitszeit ein. Die  Zeitressourcen werden zwar häufig als ausreichend eingeschätzt, zugleich werden aufwändige Rückfragen durch unklare/ungeeignete Anträge als Problem beschrieben. 
  • Die Einarbeitung ist überwiegend unsystematisch: Häufig erfolgt sie selbstorganisiert („learning by doing“). Als wirksam werden v. a. fachlicher Austausch, Fortbildung und Selbstlernmaterial gesehen. 
  • Der Nachteilsausgleich wird in der Praxis deutlich stärker im Prüfungsbereich umgesetzt; dass der Auftrag auch die Durchführung der Berufsausbildung umfasst, ist nicht überall präsent. Proaktive Information dazu erfolgt (fast) nicht, eher nur auf Anfrage. 
  • Die Kooperation mit Prüfungsausschüssen wird überwiegend als unkompliziert erlebt, die Verfahrensweisen variieren jedoch. Als zentrale Herausforderung wird Rechtssicherheit genannt, außerdem zu alte/zu wenig aussagekräftige Unterlagen; daraus leiten sich Bedarfe nach Austausch und einheitlicheren Standards ab. 

Methodik

Veröffentlicht: 2024
Datenstand: 2023/2024
Methodische Hinweise: Das von Januar 2023 bis einschließlich Juni 2024 durchgeführte BIBB-Projekt „Nachteilsausgleich in der dualen Berufsausbildung: Eine Untersuchung zur Umsetzung der berufsbildungsgesetzlichen Vorgaben in der Berufsbildungspraxis“ hat untersucht, wie die Umsetzung des Nachteilsausgleichs durch die zuständigen Stellen erfolgt. Es wurde mittels eines Mixed-Methods-Ansatzes eine schriftliche Befragung aller zuständigen Stellen und ein Explorationsworkshop (moderierte Gruppendiskussion) mit kriterienorientiert ausgewählten Personen durchgeführt, die bei zuständigen Stellen für das Aufgabengebiet Nachteilsausgleich zuständig sind.