Beschäftigungsstatistik: Schwerbehinderte und gleichgestellte Auszubildende
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Daten über schwerbehinderte und gleichgestellte Auszubildende in Betrieben mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen.
Personengruppe | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
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schwerbehinderte Auszubildende | 7.512 | 7.812 | 7.052 | 7.165 | 7.390 |
gleichgestellte Auszubildende | 560 | 624 | 569 | 584 | 585 |
gesamt | 8.072 | 8.436 | 7.621 | 7.749 | 7.975 |
Methodik
Veröffentlicht: Juli 2024
Datenstand: Dezember 2022
Nächste Veröffentlichung: 2025
Methodische Hinweise: Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich Zahlen über anrechenbare Auszubildende in der Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen. Die Daten stammen aus der Schwerbehindertenanzeige.
Schwerbehinderte sowie ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung werden im ersten Jahr nach Übernahme im Anschluss an eine Ausbildung ab 2020 nicht mehr zu den Auszubildenden gezählt, sondern zu den regulären Beschäftigten.
Nur Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten unterliegen der Beschäftigungs- und Anzeigepflicht. Schwerbehinderte Auszubildende, die in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigen arbeiten, werden hier nicht erfasst.