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Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe

Der Bericht der überörtlichen Träger der Sozialhilfe beschreibt die Verwendung der Eingliederungshilfe für Leistungen für Menschen mit Behinderungen, unter anderem zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM).

Ausgewählte Ergebnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2021 insgesamt 276.204 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.
  • Die bundesweite Zahl der Werkstattbeschäftigten ist zum zweiten Mal in Folge gesunken. Sie ging in 2021 um 916 leistungsberechtigte Personen oder 0,3 % zurück.
  • Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten hat in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf 17,2 % zugenommen.
  • Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2021 insgesamt 5,05 Milliarden Euro (ein Zuwachs um 123,9 Millionen Euro oder 2,5 % gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 18.287 Euro (ein Anstieg um 512 Euro bzw. 2,9 % gegenüber dem Vorjahr).
  • Zum Stichtag 31.12.2021 erhielten 2.472 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraph 61 SGB IX).
  • Für die Angebotsform der „Anderen Anbieter“ wurden Ende 2021 59 Anbieter und 576 Leistungsbeziehende gezählt.

Methodik

Veröffentlicht: April 2023
Datenstand: 2021
Nächste Veröffentlichung: 2024
Methodische Hinweise: Der Kennzahlenbericht untersucht wesentliche Aspekte des Eingliederungshilfegeschehens: die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel des Kennzahlenvergleichs ist es, Informationen über bundesweite Trends und Entwicklungen zu liefern und Entscheidungsträgern steuerungsrelevante Struktur-, Fall- und Finanzdaten zur Verfügung zu stellen.

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