Zweiter Teilhabebericht NRW
Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW
Ausgewählte Ergebnisse zum Thema Arbeit
- Menschen mit Beeinträchtigungen gelingt es seltener, ihr Recht auf Arbeit gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wahrzunehmen. So waren im Jahr 2021 in NRW lediglich 53 % der Menschen mit Beeinträchtigungen im Alter von 18 bis 64 Jahren erwerbstätig. Damit liegt ihr Anteil rund 20 Prozentpunkte unter dem der Menschen ohne Beeinträchtigungen.
- Ein positiver Trend ist jedoch bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu beobachten. Zwischen 2017 und 2021 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung bzw. ihnen Gleichgestellten um rund 7 %. Damit entspricht der Anstieg ungefähr der allgemeinen Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in diesem Zeitraum.
- Im Unterschied zu Deutschland wurde die 5-Prozent-Beschäftigungsquote von Menschen mit Beeinträchtigungen in NRW in den vergangenen Jahren immer erfüllt.
- Nach einem Anstieg zwischen 2019 und 2020 hat sich die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in den darauffolgenden beiden Jahren wieder verringert. Allerdings sind Menschen mit Schwerbehinderung in NRW im Durchschnitt deutlich länger arbeitslos, sowohl im Vergleich zu Menschen ohne Schwerbehinderung als auch zu anderen Menschen mit Schwerbehinderung deutschlandweit.
- Hinweise auf mögliche Benachteiligungen in der Teilhabe am Arbeitsleben können sich auch in der beruflichen Position und im Arbeitsumfang finden. So waren Menschen mit Beeinträchtigungen in NRW im Jahr 2021 wesentlich häufiger Arbeiterinnen und Arbeiter, deutlich seltener Beamte oder Selbstständige als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Sie übten ihre Beschäftigung darüber hinaus deutlich öfter in Teilzeit und – vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen – in atypischer Beschäftigung aus. Auch die Arbeitszufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen war im selben Jahr geringer.
- Die Zahl der Inklusionsbetriebe und der dort beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in NRW seit vielen Jahren kontinuierlich zu. Im Vergleich zur Zahl der in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Beschäftigten ist ihr zahlenmäßiger Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsleben allerdings gering. Im Jahr 2020 waren landesweit 72.779 Personen in einer WfbM beschäftigt. Demgegenüber standen 4.249 Beschäftigte mit Schwerbehinderung in Inklusionsbetrieben.