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Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Auch deren Arbeitgeber können sich bei allen Fragen rund um die Eingliederung und Beschäftigung dieser Zielgruppe an die IFD wenden.

Ausgewählte Ergebnisse

  • In Deutschland gab es 2024 ein Netz von 197 Integrationsfachdiensten – mit 1.330 Stellen. Es waren 1.856 Fachkräfte im Einsatz. 
  • Die Zahl der vom Integrationsfachdienst unterstützten Personen lag in 2024 bei rund 58.140 Personen (zum Vorjahr +1.764 Personen). 
  • 59 % der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis. 
  • Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung bildeten mit 30 % die größte Gruppe der Klientinnen und Klienten. An zweiter Stelle mit 24 % folgte die Gruppe der Menschen mit einer geistigen oder Lernbeeinträchtigung.
  • Die Zahl der Klientinnen und Klienten aus den Werkstätten für behinderte Menschen lag 2024 bei 1.074 Personen. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 77 Personen gesunken. 
  • Die Zahl der Klientinnen und Klienten aus Schulen betrug 12.101 und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+37 Schülerinenn und Schüler).
  • Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste lagen 2024 bei 138 Millionen Euro (zum Vorjahr +8 Millionen Euro), davon wurden 121 Millionen Euro von den Inklusions- und Integrationsämtern übernommen.
  • Die durchschnittlichen Fallkosten betrugen über alle Fälle und Leistungsträger hinweg 2.375 Euro. 

Methodik

Veröffentlicht: 2026
Datenstand: 2024
Nächste Veröffentlichung: 2027
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung e. V. (BIH) veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Verwendung der Ausgleichsabgabe, unter anderem über die Förderung der Integrationsfachdienste.