BIH-Bericht: Inklusionsbetriebe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) berichtet jährlich über die Inklusionsbetriebe in Deutschland.
Ausgewählte Ergebnisse
- Die Zahl der Inklusionsbetriebe wächst seit Jahren. 2020 sind 945 Inklusionsbetriebe von den Integrationsämtern anerkannt und gefördert worden.
- In allen Inklusionsbetrieben zusammen arbeiteten rund 13.590 schwerbehinderte Menschen, davon waren mehr als 12.590 durch ihre Behinderung beruflich besonders beeinträchtigt.
- Der Anteil der seelisch behinderten Beschäftigten in den Inklusionsbetrieben lag 2020 bei 27 Prozent und der Anteil der Beschäftigten mit geistiger Behinderung bei 27 Prozent.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der seelisch und geistig behinderten Beschäftigten gegenüber den Beschäftigten mit Körper- und Mehrfachbehinderungen leicht gestiegen.
- Die Integrationsämter förderten 2020 die Inklusionsbetriebe bundesweit mit rund 118 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, 16 Millionen Euro mehr als 2019.
- Knapp 73 Millionen Euro oder fast 62 Prozent der Gesamtförderung wurden als Nachteilsausgleich für die spezifischen Belastungen erbracht, die aus der Beschäftigung vieler beruflich besonders beeinträchtigter Menschen resultieren. Sie dienten als Produktivitätsausgleich bei einer Leistungsminderung und zur Abdeckung eines besonderen personellen Aufwands für die Unterstützung der beeinträchtigten Beschäftigten.
- Mehr als 16 Millionen Euro – das sind fast 14 Prozent der gesamten Förderung an Inklusionsbetriebe – flossen in die investive Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Arbeitsplätzen. In die betriebswirtschaftliche Beratung der Unternehmen investierten die Integrationsämter knapp 2 Millionen Euro. Als „Bonus für Gesundheit und Weiterbildung“ – eine mit dem Bundesteilhabegesetz neu eingeführte Leistung – zahlten die Integrationsämter 150.000 Euro.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: Februar 2022
Datenstand: 2020
Nächste Veröffentlichung: 2022/23
Methodische Hinweise: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Verwendung der Ausgleichsabgabe, unter anderem über die Förderung der Inklusionsbetriebe.