Wirtschaftsdienst: Aus Sicht der Betriebe – was es braucht, damit Inklusion besser gelingt

Die Autorinnen haben auf Basis der IAB-Stellenerhebung die Einschätzungen von Betrieben zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sowie zu Inklusionshürden und möglichen Maßnahmen analysiert.

Ausgewählte Ergebnisse

Hat Ihr Betrieb in den letzten 3 Jahren schwerbehinderte Menschen beschäftigt? Mit "Ja" geantwortet:

  • unter 10 Beschäftigte: 8 %
  • 10 – 19 Beschäftigte: 25 %
  • 20 – 49 Beschäftigte: 45 %
  • 50 – 249 Beschäftigte: 84 %
  • mind. 250 Besschäftigte: 95 %

Was sind aus Ihrer Sicht die Gründe dafür, dass wenige Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind?

  • Mangel an geeigneten Tätigkeiten: 53 %
  • Zu hohe Ausstattungskosten/administrativer Aufwand: 26 %
  • Stellenanforderungen werden nicht erfüllt: 24 %
  • Sonderregelungen für Menschen mit Schwerbehinderungen: 23 %
  • Potenziell eingeschränkte Leistungsfähigkeit: 22 %
  • Zu wenige Bewerberinnen und Bewerber: 20 %
  • Potenzielle Merhbelastung für Kolleginnen und Kollegen: 8 %
  • Sonstige Gründe: 26 %

Welche drei Maßnahmen halten Sie für besonders geeignet, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu fördern?

  • Förderung für kleine Unternehme (61 %)
  • Übernahme Erstausstattung (45 %)
  • Eingliederungszuschüsse (41 %)
  • Flexibleres Kündigungsrecht (31 %)
  • Beratung (24 %)
  • Abschaffung zusätzlicher Urlaub (15 %)
  • Höhere Ausgleichsabgabe (8 %)
  • Sonstiges (22 %)

Ist Ihnen bekann, dass zum 1.1.2024 eine neue Stufe der Ausgleichsabgabe eingeführt wurde, die besonders für die Unternehmen relevant ist, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen?

  • Nur etwa 16 % der Betriebe gaben an, dass sie über die neu eingeführte Stufe der Ausgleichsabgabe Bescheid wissen (mag daran liegen, dass Befragung bereits kurz nach Infrafttreten der Reform durchgeführt wurde).
  • Über die Hälfte der Betriebe, die groß genug sind, um unter die Beschäftigungspflicht zu fallen und die aktuell ausgleichsabgabepflichtig sind, gab an, dass ihnen die Reform bekannt ist.
  • Bei Betrieben, die zwar beschäftigungspflichtig sind, aber aktuell keine Ausgleichsabgabe zahlen, waren es nur 34 %.
  • Nur 11 % der Betriebe, die nicht unter die Beschäftigungspflicht fallen und daher von der Reform nicht betroffen sind, war die Reform bekannt.

Methodik

Veröffentlicht: August 2025
Methodische Hinweise: Die IAB-Stellenerhebung ist eine Betriebsbefragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) regelmäßig durchführt. Es werden Fragen zur Personalbesetzung und den offenen Stellen in den Betrieben gestellt. Zusätzlich werden Einschätzungen zu (aktuellen) arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen erbeten. Die Ergebnisse werden gewichtet, um repräsentativ für alle Betriebe in Deutschland mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu sein. 

Im 2. Quartal 2024 wurden in dieser Befragung ein Teil der Betriebe mit einem Kurzfragebogen und ein Teil der Betriebe mit einem Langfragebogen befragt. Der Kurzfragebogen beinhaltet nur die Frage, ob Betriebe in den letzten drei Jahren Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt haben, während der Langfragebogen zusätzlich Fragen zur Kenntnis der Reform, zu Herausforderungen und geeigneten Inklusionsmaßnahmen in Bezug auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen enthält.