IAB: Die Ausgleichsabgabe wirkt
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat herausgefunden, dass die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen deren Beschäftigung auch tatsächlich fördert. Es gibt aber auch Nebenwirkungen. Dazu zählen ein verminderter Beschäftigungsaufbau und ein höherer Anteil an geringfügiger Beschäftigung für Unternehmen, die knapp unterhalb der einschlägigen Schwellenwerte liegen.
Ausgewählte Ergebnisse
- Unternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mindestanzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigten. Unternehmen mit 20 bis 39 Mitarbeitenden müssen mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen, Unternehmen mit 40 bis 59 Beschäftigten mindestens zwei.
- Halten die Unternehmen diese Regelung nicht ein, müssen sie eine abgestufte Ausgleichsabgabe zahlen.
- In Unternehmen am Schwellenwert von 40 Beschäftigen sind im Durchschnitt mehr Menschen mit Schwerbehinderung tätig als in Unternehmen knapp unterhalb des Schwellenwerts. Dies deutet darauf hin, dass die Beschäftigungspflicht in Verbindung mit der Ausgleichsabgabe grundsätzlich wirkt.
- Einige wenige Unternehmen scheinen gezielt unterhalb des Schwellenwerts von 40 Beschäftigten zu bleiben, um einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu entgehen.
- Unternehmen knapp unterhalb des Schwellenwerts verzeichnen durchschnittlich ein geringeres Wachstum sowie einen höheren Anteil an geringfügiger Beschäftigung und zahlen geringere Löhne als Unternehmen knapp oberhalb des Schwellenwerts.
- Auch wenn die Regelung die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung prinzipiell begünstigt, bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern.
Methodik
Veröffentlicht: 26. Juni 2023
Methodische Hinweise: Die empirische Analyse nutzt die Beschäftigungsstatistik der schwerbehinderten Menschen (BsbM) und das Betriebs-Historik-Panel. Die Effekte der Beschäftigungspflicht werden mithilfe des „Threshold-Designs“ ermittelt. Verschiedene Ergebnisvariablen, insbesondere die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung, werden knapp unterhalb und knapp oberhalb der Schwelle von 40 Beschäftigten verglichen, um den Effekt der Quote zu schätzen.
Die empirische Analyse besteht aus zwei Teilen. Zuerst wird der beabsichtigte Schwellenwert-Effekt auf die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung geschätzt. Als Zweites wird der von der Regelung nicht beabsichtigte Bunching-Effekt ermittelt. Der entsprechende Schätzwert gibt an, wie viel Prozent der betrachteten Unternehmen am Schwellenwert bewusst unterhalb des Schwellenwerts bleiben, um der Zahlung der Ausgleichsabgabe zu entgehen. Wenn Bunching stattfindet, wird der Schwellenwert nach oben verzerrt, weil vermehrt Unternehmen mit wenig Beschäftigten mit Schwerbehinderung unterhalb des Schwellenwerts bleiben und so die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung im Durchschnitt unterhalb des Schwellenwerts niedriger ist.
Unter Berücksichtigung des Bunching-Effekts kann anschließend ein um die Verzerrung bereinigter Wert für den Schwellenwerteffekt berechnet werden (siehe IAB-DiscussionPaper 25/2022, S. 23).