IAB-Kurzbericht: Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und z. B. die Frage gestellt, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.

Ausgewählte Ergebnisse

  • Viele der in der IAB-Stellenerhebung befragten Betriebe mit schwerbehinderten Menschen in ihrer Belegschaft sahen keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderungen in Bezug auf Arbeitsmotivation, Leistungsfähigkeit, Einarbeitung, Fehlzeiten, soziale Einbindung oder Belastbarkeit (jeweils zwischen 46 bis 79 %).
  • 33 Prozent der Betriebe berichteten von einer geringeren Leistungsfähigkeit bei Menschen mit Schwerbehinderungen und 42 Prozent von einer geringeren Belastbarkeit.
  • 16 Prozent der Betriebe äußerten, dass die Beschäftigung einer schwerbehinderten Person zu einer höheren Arbeitsbelastung der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen führt.
  • 12 Prozent waren der Meinung, dass die Beschäftigung von schwerbehinderten Personen die Sozialkompetenz der Kolleginnen und Kollegen steigert.
  • Ein Großteil der Betriebe, welche eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen, gab als Grund für die Nichterfüllung der Schwerbehindertenquote eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen an (77 %). Relativ häufig wurde als Grund auch die fehlende Flexibilität beim Kündigungsrecht genannt (19 %).

Methodik

Veröffentlicht: Mai 2022
Datenstand: 2020
Methodik: Die IAB-Stellenerhebung wird als Quartalsbefragung vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt. In der schriftlichen Hauptbefragung im vierten Quartal 2020 wurden 20.115 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt. Hierbei wurden außerdem Sonderfragen zu Menschen mit Schwerbehinderungen gestellt.
(Von den befragten Betrieben gaben 9.090 an, in den letzten drei Jahren schwerbehinderte Menschen beschäftigt zu haben. 4.086 Betriebe gaben an, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.)