DGB: Besser mit Schwerbehindertenvertretung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit die Arbeitsbedingungen in Betrieben mit und ohne Schwerbehindertenvertretung untersucht.
Ausgewählte Ergebnisse
- Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass es in ihrem Betrieb/ihrer Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) gibt. Besonders häufig ist dies der Fall, wenn auch ein Betriebs- oder Personalrat existiert.
- Beschäftigte mit Schwerbehinderung berichten von besseren Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, wenn in ihrem Betrieb eine SBV gewählt wurde. Mit SBV geben 55 Prozent einen (sehr hohen) Einfluss auf ihre Arbeitszeit an, ohne SBV sind es lediglich 35 Prozent.
- Betriebliche Weiterbildungsangebote existieren für 63 Prozent der Beschäftigten mit Schwerbehinderung, wenn es eine SBV gibt, und für 41 Prozent, wenn keine Interessenvertretung vorhanden ist.
- In den unteren Einkommensgruppen sind Menschen mit Schwerbehinderung überproportional vertreten. Existiert im Betrieb eine SBV, verdienen Beschäftigte mit Schwerbehinderung besser. Darüber hinaus wird das Einkommen wesentlich häufiger als leistungsgerecht wahrgenommen.
- Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden für Menschen mit Schwerbehinderung deutlich häufiger angeboten, wenn eine SBV existiert.
- Der Wunsch, den Arbeitgeber zu wechseln, wird bei Vorhandensein einer SBV von 12 Prozent der Beschäftigten mit Schwerbehinderung geäußert. Ohne SBV möchten 27 Prozent gerne zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: September 2022
Datenstand: 2021
Die Auswertung beruht auf den Daten der bundesweit repräsentativen Beschäftigungsbefragung zum DGB-Index Gute Arbeit, mit dem Arbeitnehmende nach der Qualität ihrer Arbeitsbedingungen befragt werden. Die Stichprobe des Jahres 2021 umfasst eine Fallzahl von 6.407 Beschäftigten – aus allen Branchen, Berufen, Einkommens- und Altersgruppen, Regionen, Betriebsgrößen und Beschäftigungsverhältnissen.
In der Befragung wurden zwei zusätzliche Fragen aufgenommen, die allen Befragten gestellt wurden. Die erste fragt nach dem Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung bzw. der Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen. Die zweite fragt nach der Existenz einer Schwerbehindertenvertretung im Betrieb bzw. in der Dienststelle des Befragten. Diese beiden Zusatzfragen sind Grundlage der Auswertung.