Beschäftigungsstatistik – Teilerhebung
Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitsplätzen sind nicht gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten und eine Anzeige zu erstatten. Vielmehr wird die Anzahl schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in den Kleinbetrieben nur alle fünf Jahre aus einer repräsentativen Teilerhebung ermittelt.
Ausgewählte Ergebnisse
- Die Hochrechnung zeigt, dass rund 223.400 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen in Kleinbetrieben einer Beschäftigung nachgehen.
- Davon sind 163.800 (73 %) schwerbehinderte und 59.600 (27 %) gleichgestellte Menschen.
- In Ostdeutschland ist der Anteilswert an gleichgestellten Menschen mit 23 % etwas geringer als in Westdeutschland mit 28 %.
- Der Anteil an schwerbehinderten Frauen liegt insgesamt und für Westdeutschland bei knapp 50 % und in Ostdeutschland bei 45 %.
- Der Vergleich zwischen 2015 und 2020 zeigt, dass die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den vergangenen Jahren bei Kleinbetrieben stark zugenommen hat, und zwar um 55.700 Beschäftigte.
- Dies ergibt einen Anstieg um 33 % in den letzten 5 Jahren. Dabei fällt der Zuwachs von schwerbehinderten Menschen mit insgesamt 40 % deutlich stärker ins Gewicht, als der Zuwachs von gleichgestellten Menschen mit 16 %.
- Während die Zahl der gleichgestellten Menschen in Westdeutschland aber immerhin um 27 % zugenommen hat, hat sie in Ostdeutschland hingegen um 16 % abgenommen (dies entspricht einem Minus von 2.000 Beschäftigten).
Methodik
Veröffentlicht: April 2022
Datenstand: Oktober 2020
Nächste Veröffentlichung: April 2027
Methodische Hinweise: Die Statistik basiert auf einer 5-prozentigen Stichprobenerhebung bei Arbeitgebern mit weniger als 20 zu zählenden Arbeitsplätzen. Die Ergebnisse werden auf die Grundgesamtheit hochgerechnet. Ziel ist es, einen möglichst genauen Überblick über die Anzahl der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Erhebung bezog sich auf den statistischen Berichtsmonat Oktober 2020.
Die nächste Teilerhebung wird 2026 durchgeführt. Die Arbeitgeber werden dann aufgefordert sein, Angaben für den Monat Oktober 2025 abzugeben. Die Veröffentlichung wird gleichzeitig mit der Publikation "Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX) " für das Anzeigejahr 2025 im April 2027 stattfinden.