Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen
Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.
Ausgewählte Ergebnisse
- 2021 gab es in Deutschland 174.919 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
- Davon haben 68.138 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt (39 %), 61.463 teilweise erfüllt (35 %) und 45.318 haben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt (26 %).
- 106.781 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mussten Ausgleichsabgabe zahlen.
- 900.402 Pflichtarbeitsplätze waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt – 308.441 Pflichtarbeitsplätze waren unbesetzt (234.616 Arbeitsplätze waren über dem Soll besetzt).
- Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,8 % (private Arbeitgeber: 4,3 %, öffentliche Arbeitgeber: 6,3 %).
- Insgesamt waren 1.111.272 anrechenbare Personen in Beschäftigung: davon 901.630 schwerbehinderte Menschen, 200.925 gleichgestellte Menschen und 7.749 Menschen in Ausbildung (SB/GL).
- Von den 1.111.272 anrechenbare Personen waren 214.511 unter 45 Jahre alt, 301.790 zwischen 45 bis unter 55 Jahre, 302.451 zwischen 55 und unter 60 Jahre und 292.511 waren 60 Jahre und älter.
Methodik
Veröffentlicht: April 2023
Datenstand: Dezember 2021
Nächste Veröffentlichung: April 2024
Methodische Hinweise: Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen ist eine arbeitgeberbezogene Statistik. Sie basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe jährlich erhoben werden.
Diese Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht. Sie liefert Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen und weiteren arbeitgeberbezogenen Merkmalen, wie die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze (besetzt, unbesetzt) und die Erfüllungsquote. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstig anrechnungsfähigen Personen in Beschäftigung, die bei diesen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschäftigt sind. Eine Aufteilung nach weiteren Merkmalen, wie zum Beispiel den Größenklassen, der Anzahl der Arbeitsplätze und den Wirtschaftszweigen ist zudem möglich.
Zusätzlich führt die Bundesagentur für Arbeit alle fünf Jahre zu statistischen Zwecken eine Teilerhebung bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen durch.
Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote (ab Anzeigejahr 2021)
Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die für das Anzeigejahr 2021 erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.