Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen

Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.

Ausgewählte Ergebnisse

  • 2022 gab es in Deutschland 178.690 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
  • Davon haben 68.850 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt (39 %), 63.609 teilweise erfüllt (36 %) und 46.231 haben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt (26 %).
  • Von den 46.231 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigten, waren die meisten kleine Unternehmen: 34.799 Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen  (75 %), 7.221 Unternehmen mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen (16 %) und 4.211 Unternehmen ab 60 Arbeitsplätzen (9 %).
  • 43 % der Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen (81.704) hatten keinen Pflichtarbeitsplatz besetzt. Bei den Unternehmen von 40 bis 59 Arbeitsplätzen (31.171) waren es 23 % und bei den Unternehmen ab 60 Arbeitsplätzen (65.815) waren es 6 %.
  • Knapp jeder vierte beschäftigte schwerbehinderte Mensch (260.000) war im Verarbeitenden Gewerbe angestellt. 41 % der Arbeitgeber in diesem Wirtschaftszweig erfüllten ihre Beschäftigungspflicht vollständig, 40 % teilweise und 19 % besetzten die Pflichtarbeitsplätze nicht. 
  • Der öffentliche Dienst beschäftigte rund 220.000 schwerbehinderte Menschen und kam seiner Beschäftigungspflicht zu 92 % vollständig oder teilweise nach, somit auch im Jahr 2022 am umfangreichsten im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftszweigen.
  • Arbeitgeber aus dem Gesundheits- und Pflegesektor boten für zusammengerechnet rund 166.000 schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung. Der somit drittgrößte Wirtschaftszweig für die Personengruppe besetzte lediglich 15 % seiner Pflichtarbeitsplätze nicht. 
  • Im Gastgewerbe (44 %), in der Land- und Forstwirtschaft (42 %) und im Baugewerbe (37 %) gab es die höchsten Quoten der Nicht-Erfüllung. 
  • 916.846 Pflichtarbeitsplätze waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt – 324.765 Pflichtarbeitsplätze waren unbesetzt (225.792 Arbeitsplätze waren über dem Soll besetzt).
  • Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 % (private Arbeitgeber: 4,2 %, öffentliche Arbeitgeber: 6,2 %).
  • Insgesamt waren 1.118.070 anrechenbare Personen in Beschäftigung: davon 906.481 schwerbehinderte Menschen, 202.781 gleichgestellte Menschen und 7.975 Menschen in Ausbildung (SB/GL).
  • Von den 1.118.070 anrechenbare Personen waren 222.008 unter 45 Jahre alt, 289.255 ab 45 bis unter 55 Jahre, 300.585 ab 55 und unter 60 Jahre und 306.209 waren 60 Jahre und älter.

Methodik

Veröffentlicht: Juli 2024
Datenstand: Dezember 2022
Nächste Veröffentlichung: April 2025
Methodische Hinweise: Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen ist eine arbeitgeberbezogene Statistik. Sie basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe jährlich erhoben werden.

Diese Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht. Sie liefert Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen und weiteren arbeitgeberbezogenen Merkmalen, wie die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze (besetzt, unbesetzt) und die Erfüllungsquote. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstig anrechnungsfähigen Personen in Beschäftigung, die bei diesen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschäftigt sind. Eine Aufteilung nach weiteren Merkmalen, wie zum Beispiel den Größenklassen, der Anzahl der Arbeitsplätze und den Wirtschaftszweigen ist zudem möglich.

Zusätzlich führt die Bundesagentur für Arbeit alle fünf Jahre zu statistischen Zwecken eine Teilerhebung bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen durch.

Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote (ab Anzeigejahr 2021)

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. 

Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die für das Anzeigejahr 2021 erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.