Arbeitswelt im Wandel – Arbeitsunfähigkeit

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) berichtet in ihrer jährlichen Publikation „Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten“ auch über das Thema Arbeitsunfähigkeit.

Ausgewählte Ergebnisse

  • Im Jahr 2023 wurden über alle Branchen hinweg 226 Krankmeldungen je 100 GKV-Mitgliedsjahre verzeichnet. Durchschnittlich dauerten die Erkrankungsfälle 11 Tage.
  • Die meisten Krankmeldungen pro 100 GKV-Mitgliedsjahre wurden im Bereich Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit 258 Fällen verzeichnet, gefolgt von Produzierendes Gewerbe (ohne Bergbau und Baugewerbe) mit 229 Fällen. 
  • Nach Arbeitsunfähigkeitstagen pro Fall führt die Land-, Forstwirtschaft und Fischerei die Statistik mit 13 Tagen an.
  • Bei jungen Erwerbstätigen (bis 24 Jahre) liegen die Fälle je 100 GKV-Mitgliedsjahre deutlich über dem Durchschnitt. Mit zunehmendem Alter werden diese in der Regel weniger. 
  • Die durchschnittliche Dauer der Erkrankungen nimmt mit dem Alter stark zu (5 bis 20 Tage je Fall). Sie liegt ab der Altersgruppe 45 bis 49 über dem Durchschnitt.
  • Nach wie vor gehen die Hälfte der Diagnosetage (52 %) auf die drei Diagnosegruppen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, Krankheiten des Atmungssystems  sowie Psychische und Verhaltensstörungen zurück.
  • Die Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes liegen mit 20,8 % an der Spitze.
  • 2023 fielen durch Arbeitsunfähigkeit 2,4 Millionen Erwerbsjahre aus. Multipliziert man diese mit dem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt, ergibt sich eine ausgefallene Produktion von 128 Milliarden Euro. 
  • Berücksichtigt man, dass jeder Beschäftigte durch seine Arbeit Werte schafft, ist der Verlust noch höher zu veranschlagen: 221 Milliarden Euro betrug der Verlust an Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2023. 
  • Die Schätzung basiert auf Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund 32,4 Millionen GKV-Mitgliedsjahren.

Methodik

Veröffentlich: Mai 2025
Datenstand: 2023
Nächste Veröffentlichung: 2026
Methodische Hinweise: In die Statistik zur Arbeitsunfähigkeit und die Schätzungen der volkswirtschaftlichen Kosten gehen Daten der Pflicht- und freiwilligen Mitglieder von Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit Krankengeldanspruch ein. Rentner und mitversicherte Familienangehörige werden hierbei nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden Mitgliedsjahre herangezogen, d. h., eine Person, die im Berichtsjahr ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen ein.