Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosigkeit
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht im Rahmen ihrer Arbeitsmarktstatistik auch die Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen.
- 2022 waren im Jahresdurchschnitt 163.507 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (6,8 % aller Arbeitslosen).
- Das waren 8.977 schwerbehinderte Menschen weniger als 2021 (-5,2 %).
- Zugänge in Arbeitslosigkeit: 311.891 (+1,5 %)
- Abgänge aus Arbeitslosigkeit: 334.684 (+0,6 %)
Datenquelle
- Link öffnet in neuem Fenster: Arbeitslose nach Rechtskreisen – Jahreszahlen
Bundesagentur für Arbeit
Methodik
Veröffentlicht: Februar 2023
Datenstand: 2022
Nächste Veröffentlichung: 24. Februar 2024
Methodische Hinweise: Die Arbeitslosenquote setzt die Zahl der Arbeitslosen ins Verhältnis zur Zahl der Erwerbspersonen, die sich aus den zivilen Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammensetzt. Diese Bezugsgröße wird auf Basis zurückliegender Daten einmal jährlich festgeschrieben.
(Die Bundesagentur für Arbeit hat Zahlen, in denen sich die Auswirkungen der Coronakrise spiegeln, von April 2020 bis März 2022 veröffentlicht. Hier der letzte Berichtsmonat März 2022:)
- Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen hat im Vergleich zum Vormonat leicht abgenommen und lag im März 2022 bei 166.366 Personen (im Februar 2022 bei 168.806 Personen). Das waren 7 % aller in Deutschland arbeitslos gemeldeten Menschen. Im Vergleich zum März 2020 waren im März 2022 8.840 (5,6 %) mehr schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.
- Die Zahl der registrierten Arbeitslosen insgesamt ist im März 2022 gegenüber März 2020 um 26.795 oder 1,1 % auf 2.362.162 gestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist im Vergleich zum Anstieg bei allen arbeitslosen Menschen prozentual deutlich höher. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen geht langsamer zurück als die Arbeitslosigkeit aller Arbeitslosen.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: 29.03.2022
Berichtsmonat: März 2022
- Die Arbeitsmarktentwicklung für schwerbehinderte Menschen wird weniger durch die Konjunktur und stärker durch rechtliche Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung beeinflusst.
- Die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen steigt seit Jahren kontinuierlich. Der Wachstumstrend wurde allerdings in dem von der Corona-Pandemie stark betroffenen Jahr 2020 vorerst gestoppt.
- Im Durchschnitt des Jahres 2021 waren 172.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (+2.800 im Vergleich zum Vorjahr).
- Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert: Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung als bei nichtschwerbehinderten Arbeitslosen.
- Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es trotzdem seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen – gemessen am Arbeitslosenbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos.
- Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist bei schwerbehinderten Arbeitslosen deutlich geringer als bei nicht-schwerbehinderten. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind daher deutlich höher.
- Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik lag 2021 unter dem Vorjahresniveau.
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: Mai 2022
Datenstand: verschiedene bis 2021
Methodische Hinweise: Die Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen in Deutschland.
Eine offizielle Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen existiert nicht. Für eine jährliche Darstellung werden jedoch Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen ermittelt, siehe Methodik.
- Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen (auf Basis einer eingeschränkten Bezugsgröße) lag 2021 bei 11,5%. Sie ist deutlich höher als eine entsprechend berechnete personenübergreifende Referenzquote (2021: 7,0%).
- Im Vergleich zu 2020 nahm die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen um 0,3 Prozentpunkte ab, während sich die personengruppenübergreifende Referenzquote ebenfalls um 0,3 Prozentpunkte reduzierte.
- Trotz der jüngsten Entwicklung wird 2021 die Quote aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 bei den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 0,6 Prozentpunkte überschritten, im Vergleich zu +0,8 Prozentpunkte bei der Referenzquote.
- Mit einer Quote von zuletzt 12,9% sind schwerbehinderte Menschen in Ostdeutschland noch stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als schwerbehinderte Menschen in Westdeutschland (Quote 2021: 11,2%).
- Das Bundesergebnis für 2021 von 11,5% setzt sich aus einer anteiligen SGB III-Quote von 5,1% und einer anteiligen SGB II-Quote von 6,3% zusammen.
- 2021 gegenüber 2020: jahresdurchschnittlich in Folge der Corona-Krise +3.000 oder +2% auf 172.000.
- Damit hat sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (einschl. gleichgestellter Personen) ungünstiger entwickelt als die Arbeitslosigkeit aller Erwerbspersonen (-3%).
Datenquelle
Methodik
Veröffentlicht: Juli 2022
Datenstand: verschiedene bis 2021
Nächste Veröffentlichung: 2023
Methodische Hinweise: Eine offizielle Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen existiert nicht. Für eine jährliche Darstellung werden jedoch Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen ermittelt.
Bei der Quotenbildung wird die Arbeitslosenzahl des jeweiligen Jahres auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen Erwerbspersonen des Vorjahres bezogen. Die abhängigen Erwerbspersonen setzen sich wie folgt zusammen: arbeitslose Schwerbehinderte, beschäftigte Schwerbehinderte bei Arbeitgebern mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen und beschäftigte Schwerbehinderte bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen. Letzterer Wert wird nur alle 5 Jahre erhoben und deshalb bis zum Vorliegen aktuellerer Werte für die folgenden Jahre übernommen. Jahresdurchschnitte zu beschäftigten Schwerbehinderten bei Arbeitgebern mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen können in Analogie zur jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit bis derzeit 2020 berechnet werden. Entsprechend können die Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen bis derzeit einschließlich 2021 berechnet werden. Bei der Interpretation der Quoten sollte unbedingt beachtet werden, dass die Bestandteile der Bezugsgröße – so wie oben dargestellt – unterschiedlich erhoben werden und zeitlich auseinanderliegen.
Zum Vergleich wird eine personengruppenübergreifende Referenzquote gebildet. Dabei werden alle Arbeitslose auf folgende Teilkomponenten der Bezugsgröße zur Berechnung der Arbeitslosenquote auf Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen bezogen: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose. Damit werden die Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen und die personengruppenübergreifenden Referenzquoten analog berechnet.