Zweiter Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen
Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW
Ausgewählte Ergebnisse zu Grunddaten
- Im Jahr 2021 lebten in NRW insgesamt rund 3,24 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Dies entspricht einem Anteil von 18 Prozent an der Gesamtbevölkerung.
- Bei der Altersstruktur gibt es große Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Menschen mit Beeinträchtigungen sind im Durchschnitt deutlich älter: 52 Prozent von ihnen waren im Jahr 2021 mindestens 65 Jahre alt.
- Von den schwerbehinderten Menschen in NRW mit Besitz eines Schwerbehindertenausweises hatte mehr als die Hälfte eine körperliche Behinderung als schwerste Behinderungsform.
- Unter bestimmten Voraussetzungen haben Menschen mit Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Zum Jahresende 2022 bezogen in NRW rund 220.000 Personen Eingliederungshilfe nach SGB IX. Eingliederungshilfe aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII erhielten im gleichen Jahr knapp 28.000 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Methodik
Veröffentlicht: Juli 2025
Datenstand: verschiedene
Methodische Hinweise: Die Landesregierung NRW berichtet nach § 12 IGG regelmäßig dem Landtag über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 2020 erschien der erste Teilhabebericht, der nun vorliegende zweite Bericht setzt die Berichterstattung für die Legislaturperiode 2022–2027 fort.
Erfasst werden nicht nur Menschen mit amtlich anerkannter Behinderung, sondern auch Personen mit chronischen Erkrankungen, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.
Grundlage sind verschiedene Datenquellen: Sozialstatistiken, Statistiken der Leistungsträger, Bevölkerungsumfragen sowie erstmals die „Repräsentativbefragung zur Teilhabe“.