NRW: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung
Die Studie analysiert die Teilhabechancen und den Inklusionsstand von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebensphasen in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Ausgewählte Ergebnisse
- In Nordrhein-Westfalen (NRW) leben schätzungsweise circa 12.000 gehörlose Menschen, 3,17 Mio. schwerhörige und ertaubte Menschen sowie 1.900 taubblinde Menschen.
- Die Inklusionsämter haben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 20.000 Stunden Dolmetscheinsätze zur Kommunikationssicherung finanziert (im Umfang von ca. 1,5 Mio. Euro).
- In NRW arbeiten zurzeit etwa 120 Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher.
- In NRW sind 27 Integrationsfachdienste zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von gehörlosen, schwerhörigen und ertaubten Menschen vorhanden.
- In NRW gibt es eine Ausbildung für Taubblindenassistenz, die bisher von 48 Assistentinnen und Assistenten absolviert wurde.
Methodik
Veröffentlicht: 2013
Datenstand: 2013
Methodische Hinweise: Ziel der Studie war es, den Inklusionsstand gehörloser, schwerhöriger, ertaubter und taubblinder Menschen in NRW zu erheben. Dabei sollte untersucht werden, inwieweit bestehende rechtliche Vorgaben formal und inhaltlich umgesetzt sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite und Teilhabebarrieren bestehen. Der Auftrag umfasste auch die Erstellung von spezifischen Handlungsempfehlungen, die am Ende der Studie in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst dargestellt wurden.
Die Studie wurde von der Universität Köln im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales im August 2013 veröffentlicht. Neben gehörlosen, schwerhörigen und ertaubten Menschen wurden auch die besonderen Lebenslagen taubblinder Menschen untersucht.
Die Studie verfolgte einen mehrdimensionalen Forschungsansatz. Neben der Auswertung amtlicher Statistiken, der Erfassung und Auswertung weiterer statistischer Daten sowie der Erhebung und Auswertung der rechtlichen Situation stand die Analyse der spezifischen Versorgungsangebote und Förderleistungen für hörgeschädigte Menschen im Mittelpunkt.