NRW-Statistik: Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik über die schwerbehinderten Menschen wird nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke durchgeführt.
Ausgewählte Ergebnisse
- Ende 2023 lebten in NRW rund 1,94 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung; das waren rund 26.000 Menschen mehr als zwei Jahre zuvor (31.12.2021: 1,92 Millionen). Insgesamt hatte Ende 2023 fast jede neunte Person in Nordrhein-Westfalen (10,7 %) einen gültigen Schwerbehindertenausweis.
- In den meisten Fällen ist eine Krankheit die Ursache der Schwerbehinderung (94,1 %). Bei 3,6 % der schwerbehinderten Menschen war die schwerste Behinderung angeboren, bei 1,4 % durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht.
- 80 % der schwerbehinderten Menschen waren älter als 54 Jahre. Unterschiede zeigen sich bei der Betrachtung der Altersstruktur nach der Art der schwersten Behinderung: Während knapp die Hälfte (46,7 %) der Menschen mit einer geistig-seelischen Behinderung jünger als 55 Jahre alt waren, lag dieser Anteil bei den schwer körperbehinderten Menschen nur bei 12,8 %.
- Eine körperliche Behinderung war bei rund 998.000 Personen und damit bei mehr als der Hälfte (51,3 %) aller Menschen in NRW mit einer anerkannten Schwerbehinderung die schwerste Art der Behinderung. Bei 12,5 % (242.825 Personen) lag eine geistig-seelische Behinderung vor. 6,3 % der schwerbehinderten Menschen (122.175 Personen) waren von Blindheit oder Sehbehinderung betroffen.
Methodik
Veröffentlicht: Juni 2024
Datenstand: Dezember 2023
Nächste Veröffentlichung: 2026
Methodische Hinweise: Die Statistik stützt sich auf Angaben der im Land Nordrhein-Westfalen zuständigen Aufgabenträger (kreisfreie Städte und Kreise).