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Bibliographische Angaben zur Publikation
Fahrtkostenerstattung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung
Autor/in:
Herausgeber/in:
Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK); Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.; Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. (BApK)
Quelle:
Psychosoziale Umschau, 2020, 35. Jahrgang (Heft 1), Seite 42, Köln: Psychiatrie, ISSN: 0930-4177
Jahr:
2020
Abstract:
Die Berufstätigkeit stellt für viele Menschen einen wichtigen Ankerpunkt in ihrem Leben dar. Der Arbeitsplatz strukturiert den Alltag, führt zu sozialer Teilhabe und finanzieller Sicherheit. Aus diesem Grund ist es für Menschen, die eine psychische Erkrankung erlebt haben, wichtig, schnell in ihren Beruf zurückzukehren. Durch die Aufnahme der Berufstätigkeit entstehen jedoch Kosten. Vor allem Fahrtkosten zur Arbeitsstelle können für die Betroffenen zu finanziellen Belastungen führen.
In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und durch wen die Fahrtkosten im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung übernommen werden können. Mit dieser Frage habe sich auch verschiedene Gerichte beschäftigen müssen (SG Neuruppin, Urteil vom 26.01.2017, Aktenzeichen S 22 R 127/14 und das SG Berlin, Urteil vom 29.11.2018, Aktenzeichen S 4 R 1970/18).
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Urteil mit Aktenzeichen S 4 R 1970/18 Erstattung von Fahrtkosten während einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung | REHADAT-Recht
Urteil mit Aktenzeichen S 22 R 127/14 Leistungen zur Rehabilitation - [...] | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Psychosoziale Umschau
Homepage: https://www.psychiatrie-verlag.de/zeitschriften/psychosozial...
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Referenznummer:
R/ZS0185/0036
Informationsstand: 04.06.2020