in Literatur blättern
- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit bei der Hochschulbildung
Anmerkung zu BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 18/14 R sowie zu BSG vom 20.04.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 20/14 R
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
RP Reha, 2017, 4. Jahrgang (Heft 1), Seite 16-22, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877
Jahr:
2017
Abstract:
In dem Beitrag berichten die Autorinnen darüber, dass der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG), der sich in zwei Fällen mit der Kostenübernahme für Unterstützungsleistungen in der Hochschule befasst hat. In beiden Entscheidungen ging der Senat über die bisherige Rechtsprechung hinaus und benannte die Bundesagentur für Arbeit (BA) als vorrangigen Träger im Rahmen der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach dem SGB III. Diese Entscheidungen sind wegweisend. Der Fokus der Anmerkung liegt auf der Auseinandersetzung mit dieser materiell-rechtlichen Fragestellung.
Bei dem Urteil des BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 18/14 R geht es vorrangig um den Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion, um die Erteilung eines Ablehnungsbescheides, um die fehlende Beiladung der Bundesagentur für Arbeit sowie die Teilhabe am Arbeitsleben.
Bei dem Urteil des BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 20/14 R geht es um die Finanzierung von Gebärdendolmetschern für das Studium einer gehörlosen Studentin durch den Sozialhilfeträger und die Förderungsfähigkeit eines Studiums für den beruflichen Aufstieg.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Angemessenheit /
- Anspruch /
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben /
- Arbeitsagentur /
- Aufgabe /
- Ausbildung /
- Beförderung /
- Berufliche Integration /
- Beruflicher Aufstieg /
- Berufliche Rehabilitation /
- Bundesagentur für Arbeit /
- Bundessozialgericht /
- Eingliederungshilfe /
- Fahrdienst /
- Fahrtkosten /
- Finanzielle Hilfe /
- Förderungsfähigkeit /
- Gebärdensprachdolmetscher /
- Gehörlosigkeit /
- Hörbehinderung /
- Kommunikation /
- Kostenübernahme /
- Leistung /
- Leistungen zur Teilhabe /
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben /
- Leistungsanspruch /
- Leistungsvoraussetzung /
- Mensch mit Behinderung /
- Nachteilsausgleich /
- Prüfpflicht /
- Rehabilitationsträger /
- Revision /
- Sozialgerichtsbarkeit /
- Sozialhilfe /
- Studium /
- Urteil /
- Verantwortung /
- Zuständiger Leistungsträger /
- Zuständigkeit /
- Zweitausbildung
Informationen in der ICF:
Urteil mit Aktenzeichen B 8 SO 18/14 R Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion [...] | REHADAT-Recht
Urteil mit Aktenzeichen B 8 SO 20/14 R Finanzierung von Gebärdendolmetschern für das Studium einer gehörlosen Studentin durch den Sozialhilfeträger - Förderungsfähigkeit eines Studiums für den beruflichen Aufstieg | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Homepage: https://uvhw.de/rp-reha.html
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0184/0060
Informationsstand: 30.03.2017