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Bibliographische Angaben zur Publikation
Persönlicher Eindruck des Gutachters unabdingbar
Urteile des Bundessozialgerichts vom 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R und B 2 U 26/17 R
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
ASU, 2020, 55. Jahrgang (Ausgabe 3), Seite 169-173, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0944-6052
Jahr:
2020
Abstract:
Nur für psychiatrische Sachverständigengutachten war bisher anerkannt, dass die Exploration des Probanden oder der Probandin nicht auf Hilfskräfte oder andere Dritte delegiert werden darf. Für alle anderen Fachgebiete wurde bestritten, dass eine persönliche Untersuchung durch den Gutachter oder die Gutachterin zu den qualitativen Mindestanforderungen an ein Gutachten gehört. Diese Rechtsprechung hat das BSG nunmehr in zwei aktuellen Urteilen korrigiert.
Für Gutachten, die dem Auswahlrecht des Probanden und der Probandin gemäß 5200 II SGB VII unterliegen, zählen der persönliche Eindruck und die Möglichkeit, Beschwerden vorzubringen, zu den Kernaufgaben, die von dem/der ernannten Sachverständigen selbst zu erledigen sind und nicht delegiert werden dürfen. Erfolgt insoweit Delegation kann das Gutachten unverwertbar sein.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
ASU - Zeitschrift für medizinische Prävention
Homepage: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/
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Referenznummer:
R/ZS0026/0455
Informationsstand: 18.08.2020