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Bibliographische Angaben zur Publikation
Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.; Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Quelle:
Information, 2017, Nummer 27, Berlin: Eigenverlag, ISSN: 2509-9493
Jahr:
2017
Link(s):
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Abstract:
In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 legt der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention zu Frauen mit Behinderungen aus. Er weist auf völkerrechtliche Verpflichtungen der Staaten hin und gibt Handlungsempfehlungen, wie Frauen und Mädchen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung geschützt werden können.
Die Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland auf.
[Aus: Information des Herausgebers]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Homepage: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/
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Referenznummer:
R/ZA9343
Informationsstand: 06.11.2020