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Bibliographische Angaben zur Publikation
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX: § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
Gültig ab: 01.01.2018 - Gültigkeit bis: fortlaufend
Sammelwerk / Reihe:
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Quelle:
Nürnberg: Eigenverlag, Online-Ressource, 2018, 16 Seiten: PDF
Jahr:
2018
Link(s):
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Abstract:
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderungen im SGB IX ihre beiden Fachlichen Weisungen zur Gleichstellung, insbesondere zum Gleichstellungsverfahren, angepasst.
In einem gesonderten Punkt wird auf die Besonderheiten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung eingegangen. Interessant ist ferner der Hinweis, dass Zusicherungen der Gleichstellung nicht mehr zu erteilen sind; d. h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen. Bestehende Zusicherungen behalten ihre Wirkung.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Anforderung /
- Arbeitsplatz /
- Arbeitsverhältnis /
- Beeinträchtigung /
- Begriff /
- Behinderungsbegriff /
- Bundesagentur für Arbeit /
- Definition /
- Deutschland /
- Fachliche Weisung /
- Gesetz /
- Gleichstellung /
- Gleichstellungsverfahren /
- Handlungsanleitung /
- Kausalität /
- Mensch mit Behinderung /
- Mensch mit Schwerbehinderung /
- Öffentlicher Dienst /
- Recht /
- Richtlinie /
- SGB IX /
- Urteil /
- Verfahren
Informationen in der ICF:
§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen | REHADAT-Recht
§ 151 SGB IX Geltungsbereich | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-un...
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen
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Referenznummer:
R/NV8610x002
Informationsstand: 18.08.2020