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Bibliographische Angaben zur Publikation
Weisung 201806006 vom 20.06.2018 - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB);Ausbildungsgeld (Abg) und Übergangsgeld (Übg)-Meldungen nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26. Juni 2013
Gültig ab: 20.06.2018 - Gültigkeit bis: 20.06.2023
Sammelwerk / Reihe:
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Band 201806006
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Quelle:
Nürnberg: Eigenverlag, Online-Ressource, 2018, 3 Seiten: PDF
Jahr:
2018
Link(s):
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Abstract:
Erstmals für das Veranlagungsjahr 2018 sind für Neufälle Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) übernommene Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen und zur privaten KV/PV und für Ausbildungsgeld und Übergangsgeld übernommene Beiträge zur privaten KV gemäß § 10 Absatz 4b EStG an die Steuerbehörden zu melden. Da das maschinelle Meldeverfahren erst ab P 83 zur Verfügung stehen wird, sind die Neufälle Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) im Maßnahmejahr 2018 zunächst für eine manuelle Meldung auf Wiedervorlage zu nehmen. Für Ausbildungsgeld und Übergangsgeld werden Listen zur Verfügung gestellt.
[Aus: Information der Herausgeberin]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-un...
Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen
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Referenznummer:
R/NV8610x001
Informationsstand: 18.08.2020