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Bibliographische Angaben zur Publikation
BIH Empfehlungen Außergewöhnliche Belastungen
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen nach § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2019, Stand: 13. November 2019, 11 Seiten: PDF
Jahr:
2019
Link(s):
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Abstract:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen (schwerbehinderte Menschen) beschäftigen, leisten einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft im Bereich des Arbeitslebens im Sinne des Artikels 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK).
In vielen Fällen profitieren diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch von den individuellen Talenten und Begabungen schwerbehinderter Menschen. Denn die große Mehrheit der schwerbehinderten Menschen erfüllt ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen uneingeschränkt. Viele von ihnen sind hoch motiviert. Sie bringen ihre Leistung und ihr im Rahmen des Berufslebens erworbenes Fachwissen in die Arbeit ein.
In anderen Fällen entstehen diesen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aber auch Belastungen und Nachteile bei der Beschäftigung besonders beeinträchtigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere auch im Vergleich zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die weniger oder keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Soweit sich die finanziellen und sonstigen Belastungen, die Ihren Grund in der Behinderung selbst haben, für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber als außergewöhnlich erweisen, kann ihr oder ihm auf Basis des § 27 SchwbAV ein Zuschuss gewährt werden, der diese Belastung zumindest teilweise ausgleichen soll.
[Aus: Präambel]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Antrag /
- Arbeitgeber /
- Arbeitsplatzerhalt /
- Arbeitsverhältnis /
- Ausgleichsabgabeverordnung /
- Außergewöhnliche Belastung /
- Auszubildender /
- Beamtenverhältnis /
- Beamter /
- Belastung /
- Berufliche Selbstständigkeit /
- Beschäftigung behinderter Menschen /
- Beschäftigungssicherung /
- Besondere Betroffenheit /
- Deutschland /
- Eingliederungszuschuss /
- Empfehlung /
- Finanzielle Hilfe /
- Förderung /
- Förderungsfähigkeit /
- Gesetz /
- Individuelle betriebliche Qualifizierung /
- Inklusionsamt /
- Leistung /
- Leistungen an Arbeitgeber /
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen /
- Leistungserbringung /
- Minderleistung /
- Minderleistungsausgleich /
- Nachrangprinzip /
- Personelle Unterstützung /
- Recht /
- Rechtsauslegung /
- Standard /
- Unterstützte Beschäftigung /
- Voraussetzung /
- Werkstatt für behinderte Menschen /
- Zumutbarkeit
Informationen in der ICF:
§ 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Homepage: https://www.integrationsaemter.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV721107
Informationsstand: 30.03.2020