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Bibliographische Angaben zur Publikation
Systematische Enthinderung: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau
Der Staat muss Barrieren abbauen. Das sagt die Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.; Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention; Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Quelle:
Positionen, 2012, Nummer 7, Berlin: Eigenverlag, ISSN: 2190-8885 (Online)
Jahr:
2012
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 336 KB; Schwere und Leichte Sprache)
Abstract:
Alle Bereiche der Gesellschaft sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. In Deutschland ist man weit davon entfernt. Der Staat ist dazu verpflichtet, die zahlreichen noch bestehenden Barrieren zu beseitigen und das Entstehen neuer Barrieren zu verhindern. Auch auf den Privatsektor muss eingewirkt werden; das gehört zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.
In der zweiten Hälfte der Veröffentlichung liegt das Positionspapier auch in Leichter Sprache vor unter dem Titel: Der Staat muss Barrieren abbauen. Das sagt die Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Leichte Sprache / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Homepage: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV4171x07
Informationsstand: 30.10.2012