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Bibliographische Angaben zur Publikation
Die UN-Behindertenrechtskonvention: Ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen
Der UN-Vertrag gilt auch in Deutschland. Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.; Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention; Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Quelle:
Positionen, 2012, Nummer 6, Berlin: Eigenverlag, ISSN: 2190-8885 (PDF)
Jahr:
2012
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 411 KB; Schwere und Leichte Sprache)
Abstract:
Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland kontrovers über ihre rechtliche Bedeutung diskutiert. Die zögerliche Anwendung der UN-Konvention durch deutsche Behörden und Gerichte ist nach Ansicht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention juristisch nicht haltbar. Zudem sind menschenrechtliche Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Verwaltung, Richter- und Anwaltschaft dringend notwendig.
Neben dem Text in gewohnter Sprache enthalten die 'Positionen' eine Zusammenfassung in Leichter Sprache unter dem Titel: 'Der UN-Vertrag gilt auch in Deutschland. Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.'
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Leichte Sprache / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Homepage: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/
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Referenznummer:
R/NV4171x06
Informationsstand: 05.09.2012