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Bibliographische Angaben zur Publikation
Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit (AU)
Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V
Sammelwerk / Reihe:
Richtlinien / Grundlagen der MDK-Begutachtung
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
Quelle:
Essen: Eigenverlag, 2017, Stand: 15.05.2017, 145 Seiten: PDF
Jahr:
2017
Link(s):
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Abstract:
Die Zusammenarbeit von Krankenkassen und MDK sowie die Beratung und Begutachtung des MDK bei Arbeitsunfähigkeit (AU) sind in der 'Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit' geregelt. Die Anleitung hat der MDS gemeinsam mit den Medizinischen Diensten, dem GKV-Spitzenverband und den Bundesverbänden der Krankenkassen erarbeitet. Die Begutachtungsanleitung ist eine Richtlinie nach § 282 SGB V und somit für die MDK-Gemeinschaft und die Krankenkassen verbindlich.
Das Ziel dieser Richtlinie ist die Vereinheitlichung der AU-Begutachtung bundesweit und die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geben den Rahmen für die Inhalte der Begutachtungsanleitung vor. Ändern sich diese Rahmenbedingungen, muss auch die Begutachtungsanleitung angepasst werden.
Die AU-Begutachtungsrichtlinie des G-BA wurde im Jahr 2015 und 2016 anhand der Anforderungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) komplett überarbeitet. Daher wurde die AU-Begutachtungsanleitung im Jahr 2017 aktualisiert. Dabei geht es zusätzlich um die letzten vorangegangenen Änderungen des G-BA, zum Beispiel um die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit bei Spendern von Organen, Geweben oder Blutstammzellen und um Regelungen bei arbeitslosen Schwangeren.
Der MDS koordiniert den Prozess für die Begutachtungsanleitung und ist beratend auch für die Überarbeitung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V tätig.
Die aktuelle Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit ist für die MDK-Gemeinschaft und die Krankenkassen verbindlich und wurde im Mai 2017 vom GKV-SV erlassen.
[Aus: Information des Herausgebers]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Aktenlage /
- Arbeitgeber /
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- Arbeitstherapie /
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- Widerspruchsverfahren /
- Zuständiger Leistungsträger /
- Zuständigkeit
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
Homepage: https://www.mds-ev.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV3137
Informationsstand: 03.05.2019