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Bibliographische Angaben zur Publikation
Beschäftigtendatenschutz
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Industrie- und Handelskammer Köln (IHK Köln)
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2019, Stand: Dezember 2019, 4 Seiten: PDF
Jahr:
2019
Link(s):
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Abstract:
IHK-Merkblatt zum Beschäftigtendatenschutz. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt § 32, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung sowie während und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Im Vordergrund steht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Daneben sind für den Datenschutz aber die geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich. Bei jedem Eingriff in Rechte von Arbeitnehmern ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu prüfen und, wenn möglich, eine Betriebsvereinbarung zu schließen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Homepage: https://www.ihk-koeln.de
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Referenznummer:
R/NV291902
Informationsstand: 19.08.2020