in Literatur blättern
- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Information der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 9: Zugänglichkeit
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.; Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Quelle:
Berlin: Eigenverlag, 2015, Stand: November 2015, 24 Seiten: PDF
Jahr:
2015
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 417 KB)
Abstract:
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 2 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK-Ausschuss) befasst sich mit einem der zentralen Elemente der UN-Behindertenrechtskonvention: Dem Prinzip der Zugänglichkeit gemäß Artikel 9 der UN-BRK. Die Gewährleistung eines gleichberechtigten und gleichwertigen Zugangs zu allen Lebensbereichen ist eine zentrale Voraussetzung dafür, die eigenen Menschenrechte gleichberechtigt mit anderen nutzen zu können. Dies gilt auch und insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 2 wirft auch für Deutschland gewichtige Umsetzungsfragen auf, etwa für die Ausgestaltung des Betreuungsrechts sowie dessen Ausrichtung und Kontrolle der Praxis.
[Aus: Information des Herausgebers]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Artikel 9 UN-BRK Zugänglichkeit | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Homepage: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/NV2049xB
Informationsstand: 09.03.2016