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Bibliographische Angaben zur Publikation
beitrag C2-2011: Pflicht des Sachverständigen, sich mit zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen zu beschäftigen
Anmerkung zu BSG, 13. Senat, Beschluss vom 19.11.2009, B 13 R 247/09
Sammelwerk / Reihe:
Forum C - Zugang zu Leistungen, Sozialmedizinische Begutachtung, Assessment: Diskussionsbeitrag
Autor/in:
Herausgeber/in:
Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]
Quelle:
Heidelberg: Eigenverlag, 2011, 3 Seiten: PDF
Jahr:
2011
Link(s):
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Abstract:
Allgemeine Einführung zu Forum C:
In Forum C werden Fragen der Begutachtung - unter anderem für die Gewährung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, Renten oder GdB-Nachweisen - behandelt, die in der sozialrechtlichen Praxis oft eine wichtige Rolle spielen.
Im Fokus steht außerdem die praktische Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) etwa als Assessmentinstrument.
Diskussionsgegenstand:
Das BSG hatte sich im Rahmen eines Verfahrens wegen Erwerbsminderung mit der Frage der Reichweite des Fragerechts der Parteien gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zu beschäftigen. Es entschied, dass die Beteiligten einen Anspruch darauf haben, dass der Sachverständige sich mit zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen beschäftigt.
Der Autor skizziert die bisher zum Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Er begrüßt die Entscheidung und macht deutlich, dass es folglich in der Hand der Prozessbevollmächtigten liegt, Fachaufsätze in den Prozess einzubringen und den gerichtlichen Sachverständigen so zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einer von seiner Auffassung abweichenden wissenschaftlichen Meinung zu zwingen und seine abweichende Beurteilung im einzelnen zu begründen.
Er stellt die Vorteile und Nachteile einer schriftlichen oder mündlichen Befragung des Sachverständigen dar und weist darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte die Möglichkeit habe, zunächst eine schriftliche Stellungnahme zu erwirken und sich eine Vorladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung vorzubehalten.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
Homepage: https://www.reha-recht.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
DVfRC1102
Informationsstand: 16.05.2011