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Deutsche Bahn: Barrierefreiheit auf Bahnhöfen

Bei der Bewertung der „Weitreichende Barrierefreiheit“ hat die Deutsche Bahn (DB) untersucht, welche Ausstattungsmerkmale sieben definierten Kundengruppen am Bahnsteig bzw. auf dem Weg zum Bahnsteig zur Verfügung stehen.

Ausgewählte Ergebnisse

Die Ausstattungsmerkmale:

  • 85 % der Bahnsteige:  Stufenfrei mittels Aufzug, langer Rampe oder ebenerdigen Zugangs zum Bahnsteig
  • 66 %: Bahnsteighöhe >/= 55cm
  • 99 %: Zugzielanzeiger oder Dynamischer Schriftanzeiger (DSA) auf dem Bahnsteig
  • 99 %: Lautsprecheranlage oder DSA mit Akustikmodul auf dem Bahnsteig
  • 53 %: Taktile Wegeleitung vom Eingang zum Bahnsteig mit baulichen Leitelementen, z.B. Handläufe, bei Bedarf Bodenindikatoren
  • 59 %: Taktiles Leitsystem auf dem Bahnsteig
  • 91 %: Markierte Treppenstufen an allen Treppen zum Bahnsteig
  • 25 %: Taktile Handlaufschilder an allen Treppen und Rampen zum Bahnsteig
  • 93 %: Kontrastreiche Wegeleitung, z.B. blau-gelb oder blau-weiß

Die Kundengruppen:

  • 60 % der Bahnsteige: Rollstuhlfahrer/innen und Menschen mit Gehbehinderungen
  • 60 %: Familien mit Kleinkindern, Kinderwagen und/oder Traglasten sowie kleinwüchsige Menschen
  • 25 %: Menschen mit Sehbehinderungen
  • 26 %: Blinde Menschen
  • 93 %: Menschen mit Hörbehinderungen
  • 93 %: Gehörlose Menschen
  • 92 %: Reisende mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit

Methodik

Veröffentlicht: 2020
Datenstand: November 2020
Nächste Veröffentlichung: 2021
Methodische Hinweise: Die Deutsche Bahnd hat für ihre bestehenden 5.400 Bahnhöfe mit ca. 9.300 Bahnsteigen ein Bewertungssystem der „Weitreichenden Barrierefreiheit“ aufgesetzt. Es umfasst elf elementar notwendige Merkmale der Barrierefreiheit für sieben Kundengruppen.