Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen

Seit 2019 müssen Internetpräsenzen von Bundesbehörden in der EU barrierefrei sein. Der erste Monitoring-Bericht ist allerdings ernüchternd: Keine einzige der rund 1.900 geprüften Websites in Deutschland erfüllt die Kriterien. 

Ausgewählte Ergebnisse

So viele Prozent der jeweiligen Websites haben das geprüfte Kriterium erfüllt:

  • Vorhandensein einer Barrierefreiheitserklärung: 37,2 % (34,9 %)
  • Alternativtexte für Bilder und andere Nicht-Text-Inhalte:  28,5 % (18,5 %)
  • Vorhandensein von Inhalten in Leichter Sprache: 24,5 % (24,7 %)
  • Kontrastreiche Texte: 21,9 % (39,2 %)
  • Gegliedertes HTML: 21,2 % (19,2 %)
  • Vorhandensein von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache: 19,3 % (20,8 %)
  • Technische PDF-Prüfung: 9,1 % (13,0 %)

(Die erste Prozentangabe bezieht sich auf die vereinfachte Überwachung – die Angabe in Klammern auf die eingehende Überwachung.)

Methodik

Veröffentlicht: 2022
Datenstand: 2020/2021
Methodische Hinweise: Im ersten Überwachungszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021 wurden in Deutschland 1.762 Webauftritte mit der Methode der vereinfachten Überwachung, 130 Webauftritte mit der Methode der eingehenden Überwachung sowie 57 mobile Anwen-dungen mit der Methode der eingehenden Überwachung überprüft.