Aktion Mensch: Barrierefreiheit von Online-Shops
Die Aktion Mensch hat die Barrierefreiheit von Online-Shops untersucht.
Ausgewählte Ergebnisse
- Hintergrund: 61 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung kaufen sehr häufig oder häufig online ein. Dem gegenüber stehen 51 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigung, die dies tun. Ein Grund dafür ist häufig die eingeschränkte Mobilität.
- 75 Prozent der untersuchten Shops waren nicht barrierefrei.
- Mangelnde Tastaturbedienbarkeit war dabei die häufigste Barriere. 61 von 78 untersuchten Webseiten waren nicht über die Tastatur alleine bedienbar.
- Zudem standen Tester*innen mit Sehbehinderung auf vielen der untersuchten Webseiten vor der Herausforderung einer fehlenden Kontrastfarbe: Sind Farben der Texte und Hintergründe nicht stark genug kontrastiert, ist es schwierig bis unmöglich für sie, diese Texte zu lesen.
- Eine weitere Hürde stellten eingeblendete Inhalte wie Banner dar, welche die Tester*innen auf der Website nicht schließen konnten.
- Erfreulich ist: Die getesteten Seiten, die das Kriterium der Tastenbedienbarkeit erfüllten, waren meist auch in anderer Hinsicht barrierefrei. Alle 17 von ihnen konnten das Kriterium eindeutiger Beschriftungen (Labels) beim Ausfüllen von Formularen erfüllen.
- Immerhin 15 von 17 Seiten boten bereits das einfache Ändern der Textgröße (“Pinch-to-Zoom“) an, um so eine bessere Lesbarkeit der Webseite zu erreichen.
- Bei immerhin zwölf von 17 Webseiten waren auch interaktive Bedienelemente (“Hamburger-Menüs”) im Bestellprozess korrekt beschriftet, ihr jeweiliger Status (beispielsweise die vorausgewählte Größte bei Kleidung) wurde korrekt ausgelesen und die Nutzer*innen konnten die Auswahl problemlos verändern. Bei diesen zwölf Seiten war es den Tester*innen also möglich, erfolgreich durch den gesamten Kaufprozess zu navigieren.
Methodik
Veröffentlicht: Juni 2023
Methodik: Die Aktion Mensch, Stiftung Pfennigparade, BITV Consult und Google haben gemeinsam einen Test entwickelt, der die Barrierefreiheit der meist besuchten Onlineshops überprüft. Ausgangspunkt der Untersuchung waren die 500, laut Web-Analyst SimilarWeb, meistbesuchten Firmen-Webseiten in Deutschland. Genauer betrachtet wurden davon 78 Webseiten, die über einen kompletten E-Commerce-Webshop (vom Suchen bis zum Kaufabschluss) verfügen.
Der internationale Standard zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten namens Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (V2.1) enthält insgesamt 78 Kriterien, die auf die unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Für den Test wurden acht Kriterien ausgewählt, deren Erfüllung besonders wichtig für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (wie Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit sowie nachlassendes Hörvermögen, kognitive Beeinträchtigung und eingeschränkte Bewegungsfähigkeit) ist.