Aktion Mensch: Barrierefreiheit von Online-Shops
Die Aktion Mensch hat die Barrierefreiheit von Online-Shops zum zweiten Mal untersucht.
Ausgewählte Ergebnisse
- Hintergrund: 61 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung kaufen sehr häufig oder häufig online ein. Dem gegenüber stehen 51 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigung, die dies tun. Ein Grund dafür ist häufig die eingeschränkte Mobilität.
- Nur ein Fünftel der im Test untersuchten Shops ist barrierefrei!
- Mangelnde Tastaturbedienbarkeit ist dabei die häufigste Barriere. Nur 15 von 71 untersuchen getesteten Webseiten waren alleine über die Tastatur und damit ohne Maus bedienbar. Dabei stellt die Tastaturbedienbarkeit für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung dar.
- Die meisten der getesteten Webseiten bieten außerdem keinen sichtbaren Tastaturfokus. Nutzer*innen etwa mit eingeschränktem Sehvermögen können folglich nur schwer erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben.
- Hinzu kommen häufig fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder das Identifizieren wichtiger Symbole beeinträchtigt.
- Auch eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge macht es für Nutzer*innen mit Behinderung oft unmöglich, durch die Online-Shops zu navigieren, sich über Produkte zu informieren und diese auszuwählen.
- Eine weitere Hürde stellen eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen.
Methodik
Veröffentlicht: Juni 2024
Methodik: Die Aktion Mensch, Stiftung Pfennigparade, BITV Consult und Google haben gemeinsam einen Test entwickelt, der die Barrierefreiheit der meist besuchten Onlineshops überprüft. Der Test wurde erstmalig 2023 durchgeführt und 2024 wiederholt. Im Fokus stand die 500 meistbesuchten Firmen-Webseiten in Deutschland. Genauer betrachtet wurden 2024 davon 71 Webseiten, die über einen kompletten E-Commerce-Webshop (vom Suchen bis zum Kaufabschluss) verfügten.
Der internationale Standard zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten namens Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (V2.1) enthält insgesamt 78 Kriterien, die auf die unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Für den Test wurden acht Kriterien ausgewählt, deren Erfüllung besonders wichtig für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (wie Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit sowie nachlassendes Hörvermögen, kognitive Beeinträchtigung und eingeschränkte Bewegungsfähigkeit) ist.