Welche Neuregelungen zur beruflichen Teilhabe treten 2022 in Kraft? (23.12.2021)
BMAS veröffentlicht Übersicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht veröffentlicht, die über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen informiert, die 2022 wirksam werden und im Zuständigkeitsbereich des BMAS liegen.
Im Bereich der Teilhabe / Belange von Menschen mit Behinderungen (Abschnitt 4) sind das zum Beispiel:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2022 sollen bundesweit eingerichtete unabhängige und trägerübergreifende Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen. Sie sollen helfen, nicht nur zu erfahren, welche Hilfen zur Verfügung stehen - beispielsweise höhenverstellbare Tische oder spezielle Software für sehbehinderte Menschen -, sondern diese auch im Namen der Arbeitgeber für diese beantragen können.
Budget für Ausbildung
Ab dem 1. Januar 2022 wird der persönliche Geltungsbereich des Budgets für Ausbildung erweitert. Dann können auch Personen, die bereits im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind, noch ein Budget für Ausbildung aufnehmen. Sie können dann eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. Das ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
Weiterführung EUTB
Zum 1. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) in Kraft. Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird mit der EUTBV die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung.
Mehr Informationen: BMAS - Das ändert sich im neuen Jahr