09.11.2022 | Mehr Anstrengungen für inklusiven Arbeitsmarkt

Erfurter Erklärung veröffentlicht

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Zum Abschluss ihres 64. Treffens im November 2022 haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Erfurter Erklärung“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 gestellt und Wege dorthin aufgezeigt.

Die Beauftragten sind der Auffasung, dass es neuer Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bis spätestens zum Jahre 2030 bedarf. Die Erklärung nimmt Stellung zu den Bereichen Inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).

Zur Erklärung und weiteren Veröffentlichungen des Behindertenbeauftragten | REHADAT-Literatur