08.05.2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025

REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

Tabelle mit Staffelbeträge für 2024 und 2025: die Zahlen werden in der barrierefreien Tabelle im Text benannt

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.

Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichs­abgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe re­du­zie­ren können:

REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
(br)