Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (03.01.2022)
Dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht
Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint jährlich seit 2019 (gemäß § 41 SGB IX).
Ziel des Berichts ist es, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen.
Im dritten Teilhabeverfahrensbericht werden erstmals die Daten zu ausgewählten Sachverhalten aus zwei Berichtsjahren (2019 und 2020) mittels Zeitreihenanalyse verglichen.